HI Hausinspektion
Kurzgutachten: der Wert Ihrer Immobilie – fundiert und nachvollziehbar
HI Hausinspektion
🏠 Kurzgutachten
Für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser.
1.199 € inkl. MwSt.
- Vor-Ort-Besichtigung durch DEKRA-zertifizierte Gutachter
- Objektbeschreibung, Lage, Zustand und Modernisierungen
- Bewertungsverfahren und Herleitung des Wertes
- Fotodokumentation
- Schriftliches Gutachten, digital als PDF
🏢 Mehrfamilienhaus oder Gewerbe?
HI Hausinspektion
🏠 Kurzgutachten
Für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser.
1.199 € inkl. MwSt.
- Vor-Ort-Besichtigung durch DEKRA-zertifizierte Gutachter
- Objektbeschreibung, Lage, Zustand und Modernisierungen
- Bewertungsverfahren und Herleitung des Wertes
- Fotodokumentation
- Schriftliches Gutachten, digital als PDF
🏢 Mehrfamilienhaus oder Gewerbe?
Einsatzmöglichkeiten
Wofür ein Kurzgutachten eingesetzt wird
Unsere Kurzgutachten werden nicht nur bei Kauf und Verkauf erstellt, sondern insbesondere auch bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen und familieninternen Vermögensübertragungen. Sie liefern eine unabhängige, sachverständige und nachvollziehbar dokumentierte Immobilienbewertung und sind in den meisten privaten Bewertungsfällen eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum umfangreichen Verkehrswertgutachten. Mehr zu unseren Bewertungsleistungen finden Sie unter Wertermittlung von Immobilien.
Wo das Kurzgutachten eine gute Grundlage ist
- Kauf, Verkauf und Kaufpreisverhandlungen
- Erbauseinandersetzungen und Auszahlung von Geschwistern oder Miterben
- Schenkungen und Übertragungen innerhalb der Familie, z. B. von Eltern auf Kinder
- Scheidungen und einvernehmliche Vermögensaufteilungen
- Nachlassplanung, Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Orientierung und Vorbereitung
- Private Vermögensaufstellung und Dokumentation des Immobilienwertes
Wenn besondere Anforderungen bestehen
- Gerichtliche Auseinandersetzung oder Zwangsversteigerung: Wir prüfen im Einzelfall, welche Anforderungen gelten
- Ausdrücklich vorgeschriebene Gutachtenform, z. B. durch Bank, Behörde oder Gegenseite
- Offizieller Nachweis eines niedrigeren Werts beim Finanzamt nach § 198 BewG: besondere Anforderungen an Qualifikation und Ausarbeitung
Unabhängig, sachverständig, nachvollziehbar dokumentiert
Das Kurzgutachten ist in den meisten privaten Bewertungsfällen die wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum umfangreichen Verkehrswertgutachten – bei Kauf und Verkauf ebenso wie bei Erbe, Schenkung oder Scheidung.
Vergleich
Kurzgutachten oder Vollgutachten? Die Unterschiede im Überblick
Grundsätzlich ist kein Gutachten automatisch für alle Beteiligten verbindlich – auch Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger können vor Gericht hinterfragt werden. Entscheidend ist, wofür Sie die Bewertung brauchen. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
Kurzgutachten und Vollgutachten im Vergleich
| Kurzgutachten | Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) | |
|---|---|---|
| Einsatz | Fundierte Grundlage für Kauf, Verkauf, Erbe, Schenkung, Scheidung und Vermögensaufstellung – häufig für eine einvernehmliche Einigung | Wenn eine bestimmte Gutachtenform verlangt wird, z. B. bei Gericht oder Zwangsversteigerung |
| Umfang | Ausführlich dokumentiert, als Richtwert etwa 40–50 Seiten – je nach Objekt und Unterlagen | Deutlich umfangreicher |
| Inhalt | Objektbeschreibung, Lagebewertung, Grundstücks- und Gebäudedaten, Zustand und Modernisierungen, Bewertungsverfahren, Herleitung des Wertes, Fotodokumentation | Umfassende Wertermittlung mit ausführlicher Begründung |
| Wirkung | Nachvollziehbare Basis für Gespräche und Einigungen | Wenn Anforderungen an die Form im Einzelfall vorgegeben sind |
| Preis | Festpreis ab 1.199 € inkl. MwSt. | Auf Anfrage |
Anwendungsfälle
Wann lohnt sich ein Kurzgutachten?
Typische Situationen, in denen eine unabhängige, nachvollziehbar dokumentierte Wertermittlung die Grundlage für Entscheidungen oder eine Einigung liefert:
Kaufpreisverhandlungen
Realistischer Angebotspreis und fundierte Verhandlungsgrundlage für Käufer und Verkäufer.
Erbauseinandersetzung
Nachvollziehbare Grundlage, z. B. für die Auszahlung von Geschwistern oder anderen Miterben.
Übertragung in der Familie
Immobilien z. B. von Eltern auf Kinder – mit dokumentiertem Immobilienwert.
Einvernehmliche Aufteilung
Gemeinsame, nachvollziehbare Basis für eine faire Vermögensaufteilung.
Zur Orientierung und Vorbereitung
Für Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Orientierung. Für den offiziellen Nachweis gelten besondere Anforderungen (§ 198 BewG).
Immobilienwert dokumentieren
Private Vermögensaufstellung mit nachvollziehbar dokumentiertem Immobilienwert.
Unsicher, welche Bewertung Sie brauchen?
Schildern Sie uns kurz Ihren Anlass. Wir prüfen unabhängig und im Einzelfall, ob ein Kurzgutachten genügt oder eine bestimmte Gutachtenform nötig ist – unverbindlich und vorab.
Leistungsumfang
Was ein Kurzgutachten für Ihre Immobilie umfasst
Unser Kurzgutachten ist keine einfache Preiseinschätzung auf wenigen Seiten, sondern eine ausführliche, unabhängige und nachvollziehbar dokumentierte Wertermittlung – erstellt von DEKRA-zertifizierten Gutachtern in Eschborn, Frankfurt, Rüsselsheim, Wiesbaden, Mainz, Worms, Koblenz und Umgebung.
Ihr Kurzgutachten umfasst
- Vor-Ort-Besichtigung durch DEKRA-zertifizierte Gutachter
- Objektbeschreibung und Lagebewertung
- Grundstücks- und Gebäudedaten
- Zustand und Modernisierungen
- Relevante Bewertungsverfahren
- Herleitung des Immobilienwertes
- Fotodokumentation
- Schriftliches Gutachten, digital als PDF
Ablauf
Kurzgutachten Immobilie: Ablauf in vier Schritten
Vier Schritte von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten.
1
Anfrage stellen
2
Termin vereinbaren
3
Vor-Ort-Besichtigung
Aufnahme von Objekt, Zustand und Modernisierungen mit Fotodokumentation durch zertifizierte Gutachter.
4
Gutachten erhalten
Schriftliches Kurzgutachten mit nachvollziehbarer Herleitung des Wertes – digital als PDF.
Preise
Festpreise nach Objektart
Transparente Festpreise für das Kurzgutachten – je nach Objektart und Größe.
1.199 € inkl. MwSt.
Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser.
1.399 € inkl. MwSt.
Mehrfamilienhäuser mit drei bis sechs Wohneinheiten sowie Objekte mit gewerblichem Anteil.
Preis auf Anfrage
Ab sieben Wohneinheiten erhalten Sie den Preis auf Anfrage.
Gegebenenfalls kommt eine Fahrtkostenpauschale von 69 € hinzu. Das Ergebnis erhalten Sie als schriftliches Gutachten, digital als PDF.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Kurzgutachten
Die wichtigsten Fragen rund um Kurzgutachten bei Kauf, Verkauf, Erbe, Schenkung und Scheidung – beantwortet.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?
Das Kurzgutachten ist eine unabhängige, ausführlich dokumentierte Wertermittlung mit Objektbeschreibung, Lagebewertung, Zustand, Bewertungsverfahren, Herleitung des Wertes und Fotodokumentation. In den meisten privaten Fällen bietet es eine fundierte Grundlage für Entscheidungen oder eine einvernehmliche Einigung. Ein Verkehrswertgutachten ist deutlich umfangreicher und wird benötigt, wenn eine bestimmte Gutachtenform vorgeschrieben ist. Mehr dazu im Ratgeber Kurz- vs. Vollgutachten.
Ist ein Kurzgutachten bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung geeignet?
Ja, in vielen Fällen. Kurzgutachten werden häufig bei Erbauseinandersetzungen (z. B. Auszahlung von Geschwistern oder Miterben), bei Schenkungen innerhalb der Familie und bei einvernehmlichen Vermögensaufteilungen im Rahmen einer Scheidung eingesetzt. Sie liefern eine nachvollziehbare Grundlage für eine Einigung – ein umfangreicheres Verkehrswertgutachten ist dann häufig nicht erforderlich.
Ist ein Kurzgutachten für alle Beteiligten verbindlich?
Grundsätzlich ist kein Gutachten automatisch für alle Beteiligten verbindlich. Auch Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger können vor Gericht hinterfragt und durch weitere Gutachten überprüft werden; das Gericht entscheidet selbst über die Beweisaufnahme und kann einen eigenen Sachverständigen bestellen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, einer Zwangsversteigerung oder einer ausdrücklich vorgeschriebenen Gutachtenform prüfen wir im Einzelfall, welche Anforderungen bestehen. Details finden Sie im Beitrag Kurzgutachten oder Vollgutachten?.
Kann ich das Kurzgutachten beim Finanzamt verwenden?
Für Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann unsere Wertermittlung zur Orientierung und Vorbereitung dienen. Soll ein niedrigerer Immobilienwert nach § 198 BewG offiziell nachgewiesen werden, gelten besondere Anforderungen an die Qualifikation des Sachverständigen und die Ausarbeitung des Gutachtens. Wir besprechen vorab mit Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Was kostet ein Kurzgutachten?
1.199 € inkl. MwSt. für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser. 1.399 € inkl. MwSt. für Mehrfamilienhäuser mit drei bis sechs Wohneinheiten sowie Objekte mit gewerblichem Anteil. Ab sieben Wohneinheiten erhalten Sie den Preis auf Anfrage. Gegebenenfalls kommt eine Fahrtkostenpauschale von 69 € hinzu.
Wie umfangreich ist ein Kurzgutachten?
Es ist keine einfache Preiseinschätzung auf wenigen Seiten, sondern eine ausführliche Wertermittlung mit Objektbeschreibung, Lagebewertung, Grundstücks- und Gebäudedaten, Zustand und Modernisierungen, den relevanten Bewertungsverfahren, der Herleitung des Immobilienwertes und einer Fotodokumentation. Die Seitenzahl hängt vom Objekt und den vorhandenen Unterlagen ab; als Richtwert gelten etwa 40 bis 50 Seiten. Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das digital als PDF zur Verfügung gestellt werden kann.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir sind für schnelle Terminvergabe bekannt. Den Besichtigungstermin stimmen wir kurzfristig mit Ihnen ab – auch mit Bewohnern, Mietern oder Miterben.
Für welche Objekte ist das Kurzgutachten geeignet?
Für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit drei bis sechs Wohneinheiten und Objekte mit gewerblichem Anteil in unserem Einzugsgebiet in Rheinland-Pfalz und Hessen. Beim Hauskauf ergänzt unsere Hauskaufberatung die Wertermittlung um eine technische Objektprüfung.
In welchen Regionen erstellen Sie Kurzgutachten?
Wir erstellen Kurzgutachten im Rhein-Main-Gebiet und am Mittelrhein: in Eschborn, Frankfurt am Main, Rüsselsheim, Wiesbaden, Mainz, Worms, Koblenz und Boppard sowie im jeweiligen Umland.
Kontakt
Sie benötigen unsere Hilfe?
Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir werden schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt treten.
Christian und Daniel Heckmann Immobiliengutachter